Beitragsbezeichnung Betroffene Mitglieder Beitragshöhe
01 Vollmitglieder Aktive Erwachsene € 96,00
02 Jugendliche Alle Jugendlichen € 60,00
03 Kinder bis zum Spielbetrieb Alle Kinder von der Geburt bis
zum Eintritt in den Spielbetrieb
einmalig € 5,00
04 Passive passive Mitglieder € 48,00
05 Schiedsrichter (aktiv) Schiedsrichter, die aktive Mitglieder sind € 48,00
06 Schiedsrichter (passiv) Schiedsrichter, die passive Mitglieder sind € 24,00
07 Betreuer (aktiv) Jugendbetreuer, die aktive Mitglieder sind € 48,00
08 Betreuer (passiv) Jugendbetreuer, die passive Mitglieder sind € 24,00

Gehören von drei Vereinsmitgliedern einer Familie zwei Mitglieder der Kategorien 02-03 an (also Kind oder Jugendlicher) und ist der Vater aktives Mitglied (Also Kategorie 01,05 oder 07, so ist das jüngste Mitglied der Familie beitragsfrei.

Als Aufnahmegebühren werden für ein neues Mitglied (egal ob Jugendlicher oder Erwachsener € 5 berechnet.

Ehrenmitglieder zahlen gem. § 3 Abs. 2a der Satzung keinen Beitrag. Anderweitige Beitragsbefreiungen bedürfen eines besonderen Vorstandsbeschlusses.

Änderungen der Beitragsordnung beschließt der Gesamtvorstand gem. § 5 Abs. 4 der Vereinssatzung. Bei Neueintritten ist unbedingt darauf zu achten, dass dem Verein eine Einzugsermächtigung zum Einzug des Jahresbeitrages mittels Lastschrift erteilt wird. Beitragsrechnungen sollen nur noch in Ausnahmefällen versendet werden.


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